Über den Tod hinaus dem Leben von Kindern eine Chance geben

Es gibt zwei Möglichkeiten der Kinderkrebsforschung auch in Zukunft etwas zukommen zu lassen: das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung. Im Rahmen Ihres frei verfügbaren Vermögens können Sie der Stiftung Kind und Krebs ein Vermächtnis (Legat) hinterlassen. Und wenn Sie keine Erben haben (Pflichtteil), können Sie die Stiftung als Ihre Erbin einsetzen.

Das Vermächtnis (Legat)

Sie können der Stiftung Kind und Krebs einen bestimmten Betrag (oder einen bestimmten Vermögenswert) vermachen.

Erbeinsetzung

Sie setzen die Stiftung Kind und Krebs als Miterbin zu einer bestimmten Quote (Bruchteil oder Prozentanteil) oder als Alleinerbin ein. Ganz wichtig dabei ist, den vollständigen Namen und auch die genaue Adresse der begünstigten Organisation anzugeben. So können Verwechslungen vermieden werden.

Und die Steuern?

Vermächtnisse unterliegen in der Regel der Erbschaftssteuer, die je nach Verwandschaftsgrad beträchtlich sein und bis zu über 30% betragen kann. Kind und Krebs ist als gemeinnützige Organisation von dieser Steuer befreit. Das bedeutet, dass Ihr Vermächtnis ohne jeden steuerlichen Abzug voll und ganz der Unterstützung der Kinderkrebsforschung zugute kommt!

Wir informieren Sie über die Möglichkeiten.
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